Als genehmigter Instandhaltungsbetrieb nach EASA Part 145 (DE.145.0128) sind wir berechtigt Flugzeugkomponenten im speziellen Flugzeugsitze und Kabinenkomponenten zu reparieren, überholen und zu modifizieren und im Anschluss mit einer Bauteilfreigabebescheinigung (EASA Form One) freizugeben.
Genehmigter Betrieb nach dem deutschem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die Überlassung und Vermittlung von hoch qualifizierten Fachkräften und Spezialisten